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* Für die Förderungen gelten Voraussetzungen. Außerdem gilt: Für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage gibt es Einkommensgrenzen. Die Wohn-Riester-Förderung erhalten Sie nur bei Abschluss eines Bausparvertrags je Ehegatte in einem Riester-Tarif, der aktuell nicht online beantragt werden kann. Ihr Berater ermittelt gern, wie Sie die Förderungen optimal für sich nutzen.
Details zu meinen möglichen staatlichen Förderungen
Riester-Förderung
Riester-Zulagen | Mein maximaler Vorteil* |
---|---|
Grundzulage jährlich | 350 € |
Kinderzulage jährlich | 0 € |
Einmaliger Bonus für junge Leute unter 25 Jahren | 200 € |
Ohne Einkommensgrenzen, Mindesteigenbetrag für unmittelbar Förderberechtigte: 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommen (maximal 2.100 €) abzüglich zustehender Zulagen, mindestens aber 60 €.
Bei Ehepaaren sind zwei Bausparverträge notwendig.
Bestimmte Modernisierungen können Sie mit Wohn-Riester fördern lassen. Ihr Berater informiert Sie zu den Voraussetzungen für die Förderung.
* Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie schon ab 16 Jahren | Mein maximaler Vorteil* | |
---|---|---|
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 1.400 € | |
Maximale Wohnungsbauprämie pro Jahr | 10 % | 140 € |
Einkommensgrenzen** | 70.000 € |
* Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
** Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.
Arbeitnehmer-Sparzulage und vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt | Mein maximaler Vorteil* | |
---|---|---|
Maximale Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber pro Jahr | 960 € | |
Maximale Arbeitnehmersparzulage pro Jahr | 9 % aus max. 940 € | 86 € |
Einkommensgrenzen** | 35.800 € |
* Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
** Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Auch wenn Sie keinen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu Vermögenswirksamen Leistungen erhalten, lohnt es sich, selbst vermögenswirksam zu sparen. Auf Vermögenswirksame Leistungen gibt es Zinsen von der LBS und 9 % Arbeitnehmersparzulage vom Staat, wenn Sie förderberechtigt sind.

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